Am 15. März 1949 trat das 1. Amateurfunkgesetz (AFuG) in Deutschland in Kraft.
Um dies zu feiern, hat die Bundesnetzagentur dem OV L11 – Essen-Haarzopf das Sonder-Clubstationsrufzeichen DL70AFUG zugewiesen.
DL70AFUG kann bis zum 31. Dezember 2019 mit dem Sonder-DOK 70AFUG auf allen Bändern und in allen Betriebsarten in die Luft gebracht werden.
Da das Sonder-DOK auch von anderen Funkamateuren aktiviert werden kann,
haben auch wir vom N18 uns an einem Samstag getroffen und mit 70AFUG gearbeitet.
Insgesamt haben wir 150 QSO mit dem Sonder-DOK geführt.
Gearbeitet haben wir mit einem Icom IC-7300 und einer Heathkit SB-1000.